Bettensteuer

ganz korrekt heisst diese Abgabe „Übernachtungssteuer“, sie wird von der Stadt Cuxhaven auf alle Übernachtungen berechnet, ausser (§2 Abs. 2 Übernachtungssteuersatzung):

a) Übernachtungen aus beruflichen Gründen. Dies sind insbesondere Übernachtungen
1. zur Teilnahme an berufsbedingten oder berufsvorbereitenden Veranstaltungen, wie z. B. Aus- und Weiterbildungen, Fachvorträgen, Fachseminaren, Fachkongressen,
2. zur Teilnahme an Bewerbungsverfahren,
3. aufgrund von Dienstreisen auf Anordnung des Arbeitgebers,
4. aufgrund von dienst- und geschäftlich veranlassten Reisen oder Außenterminen (z.B. von Außendienstmitarbeitern, Handelsvertretern, Sachverständigen, Ärzten, Rechtsanwälten etc.),
5. zur Erbringung, Abholung oder Übergabe von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen gewerblicher Zwecke (z.B. von Monteuren, Spediteuren etc.) oder
6. zur Teilnahme an sonstigen dienstlichen oder geschäftlichen Veranstaltungen (z. B. das Treffen mit Geschäftskunden, Vorgesetzten, Vertragspartnern zu dienstlichen/geschäftlichen Zwecken etc.).

b) Übernachtungen in Krankenhäusern, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Kinderheimen und sonstigen heimähnlichen Einrichtungen, solange dieser nicht als konsumtiver Aufwand anzusehen ist, sowie für Übernachtungen im Rahmen einer nach den Schulgesetzen teilnahmepflichtigen Schulveranstaltung (z. B. Klassenfahrt), die von einer oder mehreren Lehrkräften begleitet wird.

Ok, Punkt b) fällt bei uns weg 😉 – „wir“ sind deutlich erholsamer als ein Krankenhaus, und vor allem keine teilnahmepflöichtige Schulveranstaltung 😉 – aber beruflich durften wir schon viele Gäste begrüssen.

Einen entsprechenden Vordruck zur Bestätigung finden unsere Gäste hier, es kann auch schon in der Buchung auf den entsprechenden Übernachtungszweck hingewiesen werden.

Der Steuersatz beträgt 2,75% (§8 Abs. 1 Übernachtungssteuersatzung).